Heiraten ohne Standesamt

Heiraten ohne Standesamt?

Wie ist es denn eigentlich mit dem Heiraten ohne Standesamt? Es sollte auch ohne Standesamt möglich sein, eine kirchliche Trauung einzugehen. Laut Gesetzgebers begeht ein Priester seit 2009 keine Ordnungswidrigkeit mehr, wenn er ein Paar ohne Nachweis der vorher geschlossenen standesamtlichen Ehe traut.



Die evangelisch-reformierte Kirche hat sich aber darauf verständigt, eine kirchliche Trauung auch weiterhin an die rechtsgültige Eheschließung beim Standesamt zu binden.

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Der Grund dafür: Das bürgerliche Recht hat wesentliche Kriterien des evangelischen Eheverständnisses zur Grundlage, weshalb die evangelische Kirche die Institution der Zivilehe gut heißt und unterstützt. Darüber hinaus geht es im Kirchengesetz nicht darum, zwei Menschen miteinander zu verheiraten, sondern lediglich darum, ihnen den Segen Gottes für ihre Ehe zu zusprechen.

Diese Meinung wird auch von der katholischen Kirche geteilt: Eine kirchliche Eheschließung ohne Urkunde vom Standesamt ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des zuständigen Bischofs möglich. Die selbe Regelung gilt übrigens auch in Österreich.

Zukünftige Ehepaare sollten sich immerhin überlegen, ob sie auf wirklich auf eine zivilrechtliche Eheschließung verzichten möchten. Der Gang zum Standesamt ist nicht besonders romantisch, macht aber Sinn: Wer die standesamtliche Trauung umgeht, verzichtet damit nicht nur auf ein wenig Bürokratie, sondern auch auf Unterhalts- und Erbansprüche, auf Splitting-Tarife, auf Zugewinnausgleich und alle sonstigen rechtlichen Absicherungsfunktionen, die mit einer staatlich anerkannten Ehe einhergehen.

Einzig für bereits verwitwete Partner kann die Option der nur-kirchlichen Heirat einen echten Vorteil darstellen: Wer das Bedürfnis hat, seiner Beziehung den Status echter Verbindlichkeit zu verleihen, ohne dadurch seine Ansprüche aus der Hinterbliebenenversorgung des verstorbenen Ehepartners zu verlieren, darf auf die besagte Ausnahmeregelung der Kirche hoffen.

Für die Mehrheit der Paare bleibt die standesamtliche Trauung trotz Gesetzesänderung also Pflicht – was aber eigentlich eine gute Nachricht ist. Denn, wie Sie wahrscheinlich wissen: Doppelt hält besser!

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