Hochzeitsfeier & GEMA-Gebühren

Muss ich für meine Hochzeitsfeier GEMA-Gebühren zahlen?

Sind für eine Hochzeit GEMA-Gebühren zu zahlen? Hierüber klären wir im folgenden Artikel in Kooperation mit der Künstleragentur Sonja Straub auf. Das Wichtigste vorweg: GEMA-Gebühren werden für die Umrahmung einer Hochzeit (fast) nie fällig.



Warum in der Regel keine GEMA-Gebühren zur Hochzeit?

GEMA-Gebühren, welche die Bezahlung von Komponisten, Arrangeuren, Musikern und Produzenten per Tantiemen sichern sollen, werden nur bei öffentlicher Darbietung von Musik fällig. Dazu zählt die Musik auf der Hochzeit in der Regel (!) nicht. Dasselbe betrifft rein private Geburtstagspartys und sogar den Firmenevent im eng definierten Mitarbeiterkreis. Die GEMA ist allerdings wegen ihrer rigiden Methoden und der vielfach unklaren Regelungen nicht sehr beliebt. Es ist die deutsche „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, die das geistige Eigentum der Musikschaffenden schützt. Wenn Musik öffentlich aufgeführt wird, werden an die GEMA Gebühren fällig, solange der Komponist bzw. seine Nachfahren Anspruch auf Tantiemen haben. Dieser Anspruch erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Eine Öffentlichkeit entsteht in jeder öffentlichen Diskothek, bei Straßenfesten und selbst in der kleinen Eckkneipe, die jedermann aufsuchen kann. Auch öffentliche Partys nach Messen zählen dazu, die exklusiven Firmenevents oder rein privaten Feiern aber ausdrücklich nicht. Das sind auch die Hochzeit mit handverlesenen Gästen, bei der in der Regel eine Coverband spielt oder auch der private Sektempfang mit einer Jazzband.

Höhe von GEMA-Gebühren

Wenn GEMA-Gebühren fällig werden, richtet sich ihre Höhe nach der Zahl der erwarteten Gäste, der Größe des Raumes und der Eintrittspreise. Auch die Art der Darbietung spielt eine Rolle. Sie kann schließlich einmalig oder mehrfach sowie live, auf CD, im Internet oder im Radio/TV erfolgen. Nähere Informationen hierzu sind auf GEMA.de zu finden.

Gibt es Ausnahmen von der GEMA-freien Hochzeitsmusik?

Diese kann es geben, wenn die Hochzeit geplant oder ungeplant öffentlich wird. Sollte beispielsweise ein Straßenfest veranstaltet werden, das jedermann aufsuchen kann, ist es eine öffentliche Veranstaltung. Ein Straßen- oder Parkfest könnte zunächst rein privat geplant gewesen sein, doch dann gesellen sich Fremde hinzu, die dem Brautpaar gratulieren, ein, zwei Flaschen Sekt spendieren und natürlich nicht von der Feier ausgeladen werden. In diesem Moment wurde die Party öffentlich, was GEMA-Gebühren bedingt. Auch Gastronomen, die einen Teil ihrer Räumlichkeiten an die Hochzeitsgesellschaft vermieten und einen anderen Teil für die Öffentlichkeit offenhalten, bespielen möglicherweise alle Räume zu diesem Anlass mit Partymusik, entrichten für diese GEMA-Gebühren und versuchen manchmal, diese auf das Brautpaar abzuwälzen. In einigen Fällen gehen sie sogar darüber hinaus und schlagen ihre monatlichen GEMA-Gebühren auf den Mietpreis für das Hochzeitspaar auf. Sie deklarieren dies in der Regel sogar als GEMA-Aufschlag. Darauf muss sich kein Brautpaar einlassen.

Wie ist der private Rahmen einer Hochzeitsfeier zu garantieren?

Wenn zu einer Hochzeitsfeier nur geladene Gäste erscheinen und der Raum ausdrücklich als „geschlossene Veranstaltung“ beschildert wird, handelt es sich eindeutig um eine private, GEMA-freie Veranstaltung. „Öffentlichkeit“, die GEMA-Gebühren bedingt, definiert das Urheberrechtsgesetz mit denjenigen Personen, die zur betreffenden Veranstaltung keinerlei privaten Bezug haben, also auch in keiner Form privat mit den Feiernden verbunden sind. Verwandte müssen die privat Eingeladenen nicht sein. Es genügt, dass eine private Beziehung zum Veranstalter – in diesem Fall dem Brautpaar – besteht.

Heikle Grenzfälle

Das oben erwähnte Park- oder Straßenfest ist ein heikler Grenzfall. Gerade Familien aus bestimmten Kulturen, beispielsweise vom Balkan, aus der Türkei oder aus dem arabischen Raum feiern gern in sehr großer Gesellschaft und laden per se auch zumindest Landsleute dazu ein, auch wenn diese nur zufällig zur Party stoßen. Das könnten bei einem Straßenfest die Nachbarn aus dem gleichen Heimatland sein. Hier ist nicht in jedem Fall eine private Beziehung zu unterstellen. Im Zweifelsfall sollte das Brautpaar dann GEMA-Gebühren im Vorfeld anmelden, wenn es GEMA-pflichtige Musik spielt. Die GEMA versucht durchaus, solche Veranstaltungen zu kontrollieren.