Hochzeit von der Steuer absetzen?

Kann ich die Hochzeit von der Steuer absetzen?

Es gibt viele Gründe, warum Menschen heiraten. Neben Liebe, sind es oft steuerliche Gründe. Auf lange Sicht gesehen, kann die Heirat zu einem Steuersparmodell werden. Doch schon im Vorfeld, beim Ja-Wort und bei der Feier können unter Umständen anfallende Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Dennoch muss zunächst beachtet werden, das der Staat eine Heirat als eine private Angelegenheit betrachtet und nicht als absetzungsfähigen Posten. Was trotzdem von der Steuer abgesetzt werden kann, haben wir kurz einmal zusammengefasst.



Inhaltsverzeichnis

Kosten bei der Feier

Wir müssen für jede Kleinigkeit Steuern bezahlen, da ist es nur Fair, wenn wir auch den Fiskus zur Kasse bitten. Die entstehenden Kosten für die Feier und das Ja-Wort lassen sich zunächst nicht von der Einkommenssteuer absetzen. Eine Hochzeit ist eine rein private Angelegenheit. Dennoch können viele Posten auf anderem Wege geltend gemacht werden. Alle Helfer, dazu zählt auch der Fotograf und sonstiges Personal können über die haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt werden. Wichtig ist dabei aber: Die Bezahlung muss unbedingt gegen Vorlage einer Rechnung und per Banküberweisung erfolgen. Wer bar zahlt, hat keinen Anspruch auf einen steuerlichen Abzug.

Einfacher wäre es  übrigens bei einer Scheidung. Diese kann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

Personal steuerlich absetzen

Fotograf, Koch, Kellner, Gärtner … sie alle können über haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Hierbei gilt zu beachten, dass nur die reine Dienstleistung, nicht aber die Materialkosten oder die Anfahrt, abgesetzt werden können. Sind Kinder vorhanden, kann auch die Kinderbetreuung während der Feier in den Abzug einfließen. Ebenso die Putzfrauen, die vor und danach sauber machen. Bei einem Caterer lassen sich die reinen Arbeitszeitkosten absetzen.

Wie geht das mit dem Absetzen

Die haushaltsnahen Leistungen sind jedoch leider sehr eingeschränkt und bieten nur wenige Möglichkeiten. Der Staat zeigt sich dabei sehr knausrig. Aber immerhin lassen sich, wenn Du geschickt bist, bis zu 4.000 Euro pro Jahr in Abzug bringen. Jedes Jahr können 20 Prozent der Aufwendungen (bis zu einem maximalen Betrag von 20.000 Euro insgesamt) abgesetzt werden, also maximal 4.000 Euro.

Ganz wichtig ist, dass jeder Dienstleister eine ordentliche Rechnung ausstellt und die Zahlung per Banküberweisung erfolgt. Eine reine Barzahlung wird durch den Fiskus leider nicht mehr anerkannt. Das Material muss aber außen vor bleiben und ist nicht steuerlich abzusetzen. Bei großen Festen mit viel Personal kommt so am Ende also eine stattliche Summe zusammen, die vielleicht danach in einem online Casino Österreich oder für eine weitere Reise investiert werden kann.

Nach der Hochzeit

Erst einmal verheiratet, lohnt sich das standesamtliche Zusammensein vor allem für die Steuer. Hier besteht die Wahl zwischen Einzel- und gemeinsamer Veranlagung, wodurch sich einiges einsparen lässt. In der Regel lohnt eine Rücksprache mit dem Steuerberater, um die Sparvorteile zu erkennen.

Bei einer Zusammenveranlagung muss nur noch eine Steuererklärung abgegeben werden. Der Ehemann gilt dabei als formell steuerpflichtiger. Besonders, wenn beide sehr unterschiedlich verdienen, wirkt sich das positiv aus.