Evangelische Trauung

Evangelische Trauung planen

In der evangelischen Kirche wird die Ehe gemäß der Lehre Luthers als weltliche Angelegenheit betrachtet und daher ist die standesamtliche Eheschließung auch in der Kirche anerkannt. Möchte das Paar die Hochzeit in der Kirche feiern, so geschieht das im Rahmen eines Gottesdienstes, bei dem die zuvor auf dem Standesamt geschlossene Ehe unter den Segen Gottes gestellt wird.



Hat man einmal den Wunschtermin für evangelische Trauung abgeklärt, so sollte man im zuständigen Pfarramt vorsprechen, um sich für diesen Termin vormerken zu lassen. Das sollte man so früh wie möglich veranlassen, damit man den Wunschtermin auch erhalten kann und sich ausreichend Zeit für die Hochzeitsvorbereitungen lässt.

Inhaltsverzeichnis

Evangelische Trauung planen

Voraussetzungen für die evangelische Trauung

Auch in der evangelischen Kirche müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um die kirchliche Zeremonie in Anspruch nehmen zu können. Zu diesen gehören:

  • Wenigsten einer der Partner muss evangelisch sein.
  • Eine standesamtliche Trauung muss bereits stattgefunden haben
  • Vorlage der Heiratsurkunde
  • Taufschein vom Pfarramt der Taufgemeinde
  • Konfirmationsbescheinigung
  • Personalausweis

Vor der Zeremonie finden verschiedene Gespräche zwischen dem Pfarrer und dem Brautpaar statt. Dabei erhält das junge Paar nicht nur Ratschläge für das Eheleben sondern hat auch die Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung des Gottesdienstes teilzunehmen. Gebete und Texte, die bei der evangelischen Trauung verlesen werden sollen, können ausgewählt werden und man kann auch auf die musikalische Gestaltung Einfluss nehmen.

Das Aufgebot

Während beim Standesamt schon seit Jahren kein Aushang mehr vorgenommen wird, um die Privatsphäre von Braut und Bräutigam zu schützen, ist das Aufgebot in der evangelischen Kirche auch heute noch üblich. Dabei wird die bevorstehende Eheschließung auf zwei Arten bekanntgegeben: einmal durch einen Aushang in der Kirche und zum anderen in mündlicher Form während des Gottesdienstes. Trauzeugen sind hingegen, genau wie beim Standesamt in der evangelischen Kirche heute nicht mehr nötig.

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