Neuer Name, neues Glück

Neuer Name – Neues Glück

Heutzutage haben Sie nach dem Ja-Wort viele Möglichkeiten, das neue Glück beim Namen zu nennen. Was Sie selbst, als auch, was Ihre gemeinsamen Kinder betrifft. Wie alles genau funktioniert, haben wir für Sie zusammengestellt.

Ein Herz und ein Name

Neuer Name neues Glück

Viele Brautpaare möchten Ihre neue Gemeinsamkeit auch in der Namensgebung dokumentieren: Einer der beiden Ehepartern wird dann seinen Namen zugunsten dessen des anderen Partners aufgeben. Früher wurde der Nachname von der Frau aufgegeben, aber seit Ende des letzten Jahrtausendst ist es auch anders herum möglich: Auch der Name der Frau kann der Ehename werden. Wählen Sie einen solchen gemeinsamen Ehenamen, dann gilt dieser auch für die Kinder.



Ich will bleiben wer ich bin

Viele aber teilen eine andere Meinung: bei einer Hochzeit gewinnt man etwas hinzu, und nicht, dass man etwas von seiner Identität verliert oder abgeben muss. Aus welchem Grund sollte dann also nicht jeder weiter so heißen dürfen wie bis zum Jawort? Denn man hat ja diesen Namen sein ganzes bisheriges Leben durchaus mit Stolz getragen.
Kein Problem: Sie können dem Standesbeamten einfach sagen, dass Sie keinen Ehenamen wählen wollen – und bei der zivilen Trauung muss keine neue Unterschrift üben. Ein Nachteil: Sie müssen sich, was den Nachnamen der gemeinsamer Kinder angeht, entscheiden, so tragen entweder Vater und Kind oder Mutter und Kind unterschiedliche Nachnamen. Für den Fall, dass Ihnen das nicht gefällt, ist es zum Glück noch nicht zu spät: Einen gemeinsamen Ehenamen können Sie auch im Nachhinein noch wählen.

Doppelt gemoppelt gilt nicht

Es gibt ein Kompromiss in Mode: der Doppelname. Das war fair, klang aber nicht immer wirklich schön und drohte in der folgenden Generation zu eskalieren: Was tun, wenn zwei, die von ihren Eltern jeweils Doppelnamen geerbt hatten, sich das Jawort geben wollten? Vierfachnamen bilden? Sicher nicht, dachte sich der Gesetzgeber 1998 und schloss Doppelnamen als Ehenamen kurzerhand aus. Nur derjenige Partner, der seinen Namen zugunsten eines gemeinsamen Ehenamens aufgibt, darf seinen alten als Beinamen tragen.

Und das sind die Möglichkeiten:

1) Die beiden wählen den Ehenamen Herz.

2) Die beiden wählen den Ehenamen Schmerz

3) Die beiden wählen keinen Ehenamen

Länderübergreifend

Sollten Sie beide unterschiedlichen Nationalitäten angehören, heißt es aufgepasst! Prinzipiell gilt für jeden das Namensrecht des Staates, dessen Staatsangehöriger er ist. Wenn also zum Beispiel ein Spanier den Namen seiner österreichischen Frau annehmen möchte, so geht das eigentlich nicht, denn das spanische Namensrecht sieht das nicht vor. Ausweg: Als Paar können Sie auf dem Standesamt entscheiden, welches Namensrecht für Sie beide gelten soll; das österreichische oder das spanische.

Neuer Name – Neues Glück / Allgemeine Informationen

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