Namensänderung nach der Hochzeit

Namensänderung nach der Hochzeit

Wenn man heiratet, hat das junge Paar heute nach der Eheschließung nicht unbedingt den gleichen Nachnamen, wie das noch zur Zeit unserer Eltern üblich war. Es ist längst nicht mehr verpflichtend, einen gleichen Familiennamen zu führen. Deshalb sollte man sich im Laufe der Hochzeitsvorbereitungen auch einmal überlegen, wie man eigentlich nach der Hochzeit heißen möchte. Beide Ehepartner haben das Recht, ihren Geburtsnamen auch nach der Eheschließung weiterzuführen.



Namensänderung nach der Hochzeit - Neuen Ehenamen festlegen

Namensänderung Hochzeit

Wenn kein gemeinsamer Familienname angenommen wird, so sollte man einen Ehenamen festlegen. Dies ist der Name, den Kinder, die aus der Ehe geboren werden, als Nachnamen tragen werden. Diese Ehename wird bei der Eheschließung vom Standesbeamten registriert. Dabei kann es sich um den Geburtsnamen von Mann oder Frau handeln. Hat die Frau ihren Nachnamen aus einer vorherigen Ehe, so hat sie auch das Recht, diesen Namen als Ehenamen zu wählen.

Doppelnamen wählen

Ist der Ehename einmal bestimmt, so kann der Partner, dessen Nachname nicht als Ehename gewählt wurde, seinen Nachnamen vor oder nach den Ehenamen stellen und auf diese Weise einen Doppelnamen benutzen. Der Doppelname kann jedoch nicht für beide Ehepartner verwendet werden. Ein solcher Doppelname muss bei amtlichen Vorgängen benutzt werden, braucht aber im täglichen Leben nicht eingesetzt zu werden.

Namensänderung mitteilen

Wer nach der Eheschließung den Namen seines neuen Partners annimmt, tut gut daran, diesen neuen Namen auch rechtzeitig bei allen wichtigen Stellen anzugeben. So müssen beispielsweise Personalausweis, Führerschein und Reisepass geändert werden. Am besten legt man sich eine Checkliste an, damit man keinen wichtigen Schritt bei der Namenänderung vergisst. Auf Grund all dieser notwendigen Änderungen entschließen sich heute viele Paare dazu, dass beide Partner nach der Eheschließung ihren Geburtsnamen weiter tragen. Besonders auch wenn ein Ehepartner unter seinem Geburtsnamen beruflich bekannt geworden ist, macht diese Entscheidung den meisten Sinn.

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