Alterssicherung

Versorgungsausgleich für die Alterssicherung

Der Zweck des Versorgungsausgleichs ist es, die Arbeit, die beide Partner für die Familie leisten, bei der Rente zu berücksichtigen. Kommt es zu einer Scheidung, wird die finanzielle Differenz zwischen dem niedrigeren und höheren Rentenanwartschaft ausgerechnet. So wird es vom Gesetzgeber vorgeschrieben.



Der Versorgungsausgleich kann jedoch durch einen Ehevertrag ausgeschlossen bzw. geändert werden. Ist der Partner viel älter oder wollen beide Partner immer berufstätig sein, so ist es sinnvoll, den Versorgungsausgleich auszuschließen. In diesem Fall gilt automatisch der Güterstand der Gütertrennung.

Rechtliche Fragen einer Eheschließung

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Dabei soll nicht die romantische Stimmung durch rechtliche Fragen getrübt werden. Damit eine Eheschließung sowie eine eventuelle Scheidung mit rechten Dingen zugeht, ist einiges zu beachten.

Sehr häufig werden Fragen bezüglich der Zukunft des Paares in einem Ehevertrag geregelt. Dieser hat den Vorteil sämtliche unangenehme Diskussionen sowie einen Rosenkrieg zu vermeiden. Der Ehevertrag kann und soll in größeren Abständen geprüft werden und ist keine starre Angelegenheit mehr.

Die Auswahl des Familiennamens soll gut überlegt sein und rechtlich fixiert werden. Im Namensrecht gibt es eine Reihe von Varianten zur Auswahl.

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